Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

01: Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Nur bei Fahrlässigkeit kann sie in Haftung genommen werden.

02: Art und Weise der Auftragsdurchführung bestimmt die Auftragnehmerin nach pflichtgemässem Ermessen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber.

03: Die Auftragnehmerin wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntins gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren.

04: Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, schriftlichen Bericht zu erstatten.

05: Die Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vertragswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

06: Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.

07: Die Erledigung des Auftrages wird von angemessenen Vorschusszahlungen abhängig gemacht.

08: Der Auftraggeber kann den Vertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen - z.B. bei endgültigem Kontaktverlust zur Zielperson.

Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrages hat der Auftraggeber alle, bis dahin angefallenen, Kosten zu tragen.

09: Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen, sofern Gefahr besteht, das die Tätigkeit die Autragsnehmerin behindern könnte.

10: Nach erbrachter Leistung erteilte Rechnunen sind sofort fällig, unabhängig vom Ermittlungsergebnis.

11: Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses und/oder rechtlichen Anspruchs an der Auftragsdurchfühhrung den Tatsachen entsprechen und das keine gesetzeswidrigen, sittenwidrigen und staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.

12: Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so sind hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

13: Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

14: Erfüllungsort ist der Arbeitssitz der Auftragnehmerin. Gesonderter Gerichtsstand ist gemäß $ 29 ZPO der Erfüllungsort.

15: Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtiges Interesse bzw. einen rechtlichen Anspruch an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses oder eines rechtlichen Anspruchs und die Mittel für eine glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.

 

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